Allgemeine Geschäftsbedingungen 

EMA House Hotel Suites and Serviced Apartments

1. Allgemein 

Die EMA House AG bietet unter dem Markennamen „EMA House Hotel Suites and Serviced Apartments“ betreute und möblierte Hotelsuiten und Serviced Apartments an.

1.1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge "AGB" genannt) gelten für die Überlassung von Hotelsuiten, Apartments und / oder Konferenzräumlichkeiten sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen der EMA House AG (nachfolgend "EMA House" genannt) an Kunden und Veranstalter. Sämtliche Offerten des EMA House basieren auf diesen AGB. Sie bilden einen integralen Bestandteil jedes einzelnen Vertrages zwischen dem Kunden bzw. Veranstalter (nachfolgend "Kunde", "Vertragspartei" genannt). Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer expliziten Vereinbarung zwischen dem Kunden bzw. Veranstalter und dem EMA House. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden oder Veranstalters widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.

1.2 Vertragsabschluss

Im Anschluss an die Reservation durch die Vertragspartei erhält diese vom EMA House eine schriftliche Reservationsbestätigung. Durch die schriftliche Reservationsbestätigung kommt der Gastaufnahmevertrag zwischen den Vertragsparteien zustande. Der Vertrag kommt -im Falle einer Reservation über einen Internetkanal -ebenso zustande, mit der Zustellung der Buchungsbestätigung und/oder der zu leistenden Vorauszahlung.Das EMA House behält sich das Recht vor, provisorisch reservierte Zimmer oder Räumlichkeiten ohne schriftliche Reservationsbestätigung anderweitig zu vergeben.

1.3 Dienstleistung, Preise und Zahlung

Die Aufenthaltskosten berechnen sich auf der Basis von variablen Preisen pro Nacht. Die Preise sind abgestuft, abhängig von der Aufenthaltsdauer und Saison. Genauere Informationen bezüglich der existierenden Preisabstufungen finden Sie auf unserer Homepage. Unterschiedliche Preise bestehen für Einzel- und Doppelbelegung. Zusätzliche Personen sind dem Service Desk bekannt zu geben und werden separat verrechnet. Extrabetten sind auf Verlangen erhältlich. Die Preise sind auf Basis „serviced and furnished“ berechnet. Eingeschlossen sind Housekeeping, wie in der Reservationsbestätigung beschrieben, Endreinigung, Benutzung der Gästewaschküche, Strom, Wasser, Heizung, Abfallentsorgung, Gebühren für Kabel-TV/-Radio, Telefonanschluss, Internetanschluss und -gebühren, Service, Taxen und MwSt. (sofern pflichtig). Im Preis sind folgende Leistungen nicht inbegriffen: Telefongesprächsgebühren (gemäss Tarifinformationen von Peoplefone), Garage-Parking, Zusatzbetten und/oder Zusatzpersonen, spezielle Abfallentsorgung, Gepäckaufbewahrung und andere Zusatzleistungen die vom Kunden oder dem Vertragspartner in Auftrag gegeben werden. Marktbedingte Anpassungen der Preise im Verlauf des Aufenthaltes sind unter Einhaltung einer Vorankündigungszeit von 90 Kalendertagen möglich. Aufenthalte können jederzeit beginnen und sind unter Einhaltung der unten aufgeführten Konditionen kündbar.

Das EMA House verpflichtet sich, die von der Vertragspartei bestellten und vom EMA House schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) zum jeweils gültigen Satz ein.

Das EMA House ist verpflichtet eine Übernachtungs-Abgabe (City Tax) von CHF 3.50 inkl. MwSt. pro Nacht und Person von allen Beherbergungsgästen einzukassieren und an die entsprechend geografisch verantwortliche Tourismusorganisation (Zürich Tourismus) zu entrichten. Kinder und Jugendliche bis 12 Jahre sind von der City Tax-Abgabe ausgenommen. Bei Langzeitaufenthalten von mehr als 30 Nächten, entfällt die City Tax ab der 31. Nacht.

Das EMA House ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Die Aufenthaltskosten sind generell im Voraus fällig und müssen spätestens beim Check-in bezahlt werden. Ausnahmen können nur vom Management gewährt werden. Sofern keine Anzahlung vom EMA House verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens bei der Abreise vom Kunden per Kreditkarte (Mastercard, VISA, American Express, Diners, JCB, Unionpay, Discover), Debitkarten (EC/Maestro, V-Pay) oder in bar zu bezahlen. Wird Zahlung mittels Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig.

1.4 Haftung

Der Kunde verpflichtet sich, der Suite/dem Apartment, dem Inventar und dem Gebäude Sorge zu tragen. Schäden die nicht auf normale Abnützung zurückzuführen sind, sowie fehlendes Inventar werden dem Kunden oder dem gesetzlichen Vertreter bei Abreise in Rechnung gestellt. Muss eine Suite/ein Apartment wegen Nichtbeachtung der Sorgfaltspflicht renoviert werden, ist der Kunde oder sein Rechtsvertreter für die Ertragsausfälle haftbar. Es empfiehlt sich daher, eine Haushalts- und Privathaftpflicht-Versicherung abzuschliessen. Die EMA House übernimmt keine Verantwortung für Verluste oder Beschädigungen von Wertgegenständen, welche in der Suite/im Apartment aufbewahrt werden. Wertgegenstände können im EMA House, Nordstrasse 1, 8006 Zürich, im Safe am Service Desk aufbewahrt werden. Das EMA House haftet nicht für Schäden oder Verluste an/von eingestellten Waren und/oder Fahrzeugen von Gästen.

1.5 Benutzungsrecht

Die Suite/das Apartment darf nur zu Wohnzwecken und von der vom Management erlaubten Personenzahl benutzt werden. Der vorliegende Gastaufnahmevertrag ist persönlich und ist nur für die darin festgelegte/n Person/en gültig. Die Weitervergabe und/oder das eigenmächtige Ablösen eines Kunden durch eine andere Person/en innerhalb der festgelegten Vertragsdauer sind demnach explizit nicht erlaubt.

2. Reservationen

2.1 Check-in / Check-out

Auf Grund von Aufenthaltsbestimmungen des Kantons Zürich und aus Sicherheitsgründen sind ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass, ID, Führerschrein) für jeden erwachsenen Gast sowie eine gültige Kreditkarte erforderlich, um im EMA House einzuchecken.

2.1.1 Hotel Stay

Check-in ist von 15.00 bis 21.00 Uhr möglich. Spätanreisende sind bis 00:30 Uhr möglich und der Kunde sollten sich mit dem EMA House in Verbindung setzen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Check-out ist bis 11.00 Uhr möglich.
Frühanreise und Spätabreise ist auf Anfrage möglich und verursachen zusätzliche Kosten für den Kunden.

2.1.2 Extended Stay

Check-in ist von 15.00 bis 21.00 Uhr möglich. Für Spätanreisen nach 21.00 Uhr wird eine Gebühr von CHF 30.00 verrechnet.
Check-out ist bis 11.00 Uhr möglich.
Frühanreise und Spätabreise ist auf Anfrage möglich und verursachen zusätzliche Kosten für den Kunden.

2.2 Annullation und/oder No Show

Um unnötige Kosten im Falle einer Stornierung oder frühzeitigen Abreise zu vermeiden, empfehlen wir der Vertragspartei den Abschluss einer Reiseversicherung.

2.2.1 Hotel Stay

Kostenlos bis 18:00 Uhr am Anreisetag. Nach 18.00 Uhr oder bei Nichterscheinen, verrechnen wir 1 Nacht.

2.2.2 Extended Stay Residential Suites

3+ Tage vor Anreise kostenlos
2-0 Tage vor Anreise 1 Nacht der reservierten Suite

2.2.3 Extended Stay Serviced Apartments

3+ Tage vor Anreise kostenlos
2-0 Tage vor Anreise 3 Nächte des reservierten Apartments

2.2.4 Auflösung durch EMA House

Das EMA House ist berechtigt, bis und mit 3 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag vom Vertrag zurückzutreten. Ferner ist das EMA House berechtigt, jederzeit aus wichtigen Gründen durch einseitige und schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten (insbesondere bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Anzahlung, bei Nichteinhaltung der Nachtruhe, wenn das EMA House begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Kunden oder die Sicherheit der Mitarbeiter beeinträchtigen kann, etc.). Bei einem Rücktritt durch das EMA House besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

2.3 Verspäteter Aufenthaltsantritt

Bei verspäteter Anreise berechnen sich die Aufenthaltskosten ab dem vertraglich vereinbarten Anreisetag. Alternativ kann die Reservation unter Anwendung der vorgängig aufgeführten Annullationsbedingungen storniert werden. Eine neue Reservation wird als vollständig neue Anfrage behandelt. Eine Bestätigung kann demnach nicht automatisch vorausgesetzt werden.

2.4 Vorzeitige Abreise

2.4.1 Hotel Stay

Kürzungen des Aufenthaltes müssen mindestens bis 11:00 Uhr am neuen Abreisetag angekündigt werden. Werden vorzeitige Abreisen später angekündigt, sind die Aufenthaltskosten geschuldet.

2.4.2 Extended Stay

Kürzungen des Aufenthaltes müssen mindestens 3 Tage vor dem neuen Abreisetag angekündigt werden. Werden vorzeitige Abreisen kürzer wie 3 Tage vor Abreise angekündigt, sind die Aufenthaltskosten, gerechnet vom Tag der Ankündigung, für 3 Nächte geschuldet, jedoch nicht länger als bis zum ursprünglich vereinbarten Abreisedatum. Sollte auf Grund der Verkürzung des Aufenthaltes ein höherer Preis zur Anwendung kommen, (siehe Abschnitt Dienstleistung, Preise und Zahlung) so wird dieser rückwirkend für den gesamten Aufenthalt angewendet und verrechnet.

2.5 Aufenthaltsverlängerung

Eine allfällige Aufenthaltsverlängerung ist abhängig von der Verfügbarkeit des gewünschten Suiten-/Apartment-Typs. Sollte aufgrund einer allfälligen Aufenthaltsverlängerung ein niedrigerer Preis zur Anwendung kommen, so wird dieser ab dem Tag der Verlängerung an berechnet. Zwischenzeitlich erfolgte Anpassungen der Preise haben ab dem Tag Gültigkeit, wo ein allfällig verlängerter Aufenthalt beginnt, jedoch nicht später wie 90 Kalendertage ab dem Datum der Preisanpassung.

2.6 Rauchverbot

Das EMA House ist Nichtraucherhäuser. Das Rauchen ist in allen Zimmern und öffentlichen Einrichtungen verboten. EMA House behält sich das Recht vor, eine zusätzliche Gebühr von CHF 200.00 für die Reinigung zu erheben.

2.7 Haustiere

Haustiere sind nur nach vorgängiger Absprache mit dem Management und gegen Zuschlag erlaubt.

2.8 Inventar/Schäden

Fehlendes Apartment-Inventar und allfällige Schäden sind innerhalb von vier Stunden nach Einzug dem Management mitzuteilen.

2.9 Zutrittsrecht

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Mitarbeitende der EMA House das Recht haben, die Suite/das Apartment - unter Wahrung der Privatsphäre des Kundes - jederzeit betreten zu können. Einrichtungen und Inventargegenstände dürfen nicht verändert werden. Notwendige Reparaturen sind dem/der Service Desk/Service Line sofort mitzuteilen.

2.10 Kommission Vermittler

Ein allfälliger Anspruch auf Vermittlungskommission kann nur durch die Angabe der IATA-Nummer während des Reservationsprozesses durch den Vermittler und die schriftliche Bestätigung durch das EMA House entstehen. Auf reduzierte Raten oder Spezialpreise sowie nicht im Voraus schriftlich vereinbarte Abmachungen besteht kein Anspruch auf Vermittlungskommission.

3. Langzeit Parking

Die Bedingungen werden mittels separatem Mietvertrag zwischen den Vertragspartnern geregelt.

4. Meeting & Seminar

4.1 Raumnutzung / Bewilligung

Das EMA House behält sich vor, Raumänderungen vorzunehmen, sofern die Räumlichkeiten den Anforderungen und Interessen des Veranstalters entsprechen und für diesen vertretbar sind. Eine Unter-und Weitervermietung von Räumen oder Flächen durch den Kunden bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung EMA House. Sofern der Vertrag nichts anderes regelt, hat der Veranstalter allfällige notwendige Bewilligungen selbst und auf eigene Rechnung einzuholen. Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musikauftritten sind vom Veranstalter selbst anzumelden und abzugelten.

4.2 Teilnehmeranzahl

Der Veranstalter hat dem EMA House die definitive Teilnehmerzahl (Garantiezahl) mindestens 7 Tage vor dem Anlass mitzuteilen. Ist die effektive Teilnehmerzahl in der Folge kleiner, gilt die angegebene Garantiezahl als Grundlage für die Verrechnung; ist die effektive Teilnehmerzahl höher, werden die entstandenen in Rechnung gestellt. Ist die effektive Teilnehmerzahl höher, übernimmt das EMA House keine Garantie für die Berücksichtigung aller Gäste.

4.3 Feuerpolizeiliche Regelungen / Andere Sicherheitsvorschriften / Anbringen von Dekorationsmaterial

Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen des EMA House, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des Rauchverbots etc. einzuhalten. Auch eingebrachtes Dekorationsmaterial durch den Veranstalter muss den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen. Der Veranstalter ist im Übrigen dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als dem Fassungsvermögendes betreffenden Raumes entsprechend. Verbindlich hierfür sind die vom EMA House angegebenen Höchstzahlen. Im Fall einer Zuwiderhandlung lehnt das EMA House jede Haftung ab. Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen, Decken, erfordert immer das vorgängige Einverständnis des EMA House. Der Veranstalter haftet für jeglichen dem EMA House daraus entstandenen Schaden.

4.4 Drucksachen / Medienanzeigen

Die Verwendung von Logos / Bildern des EMA House in jeglicher Form durch den Veranstalter bedarf immer vorgängiger schriftlicher Genehmigung des EMA House. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende Zustimmung, ist das EMA House berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist dem EMA House für den daraus entstehenden Schaden haftbar.

4.5 Verpflegung

Falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Veranstalter verpflichtet, sämtliche Speisen und Getränke vom EMA House zu beziehen. Ansonsten wird ein im Vorausvereinbartes Zapfengeld in Rechnung gestellt.

4.6 Annullation durch den Veranstalter

Absagen einer Reservation von Meeting-/Veranstaltungsräumlichkeiten müssen dem EMA House frühzeitig schriftlich durch den Veranstalter mitgeteilt werden. Annullierungen sind bis 10 Tage vor dem Meeting/Seminar etc. kostenfrei, danach wird 100 % der Raummiete berechnet.

5. Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Spezialdomizil

Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Vertragspartei und dem EMA House sowie die vorliegenden AGB unterstehen dem Schweizerischen materiellen Recht, unter Ausschluss der Normen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Anwendung, Auslegung, Durchführung des zwischen ihnen geschlossenen Vertrages sowie dieser AGB werden durch die ordentlichen Gerichte des Kantons Zürich entschieden. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Bei Vertragsparteien, welche ihren Wohn-oder Geschäftssitz im Ausland haben, gilt Zürich als Spezialdomizil im Sinne von Art. 50 Abs. 2 des Bundgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs.

6. Datenschutz

Im Zusammenhang mit einem Aufenthalt im EMA House werden personenbezogenen Daten aller Gäste erhoben. Wir orientieren uns beim Datenschutz vorwiegend an den gesetzlichen Vorgaben des Schweizerischen Datenschutzrechts, insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), sowie der DSGVO, deren Vorschriften in Einzelfällen anwendbar sein können. Für weitere Auskünfte verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung .

Stand

Letzte Aktualisierung: 01. Januar 2024


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